Unsere Mitglieder,unser Netzwerk

Der Vorstand setzt sich aus ehrenamtlichen Vertreter*innen der Trägergruppen sowie der Geschäftsführung von Niedersachsen.next zusammen. Zusätzlich sind MB, MW, MWK und NBank als ständige Gäste im Vorstand vertreten.
Der Vorstand kommt zweimal im Jahr im Rahmen der Vorstandssitzungen zusammen. Der Vorsitz des Vorstands wechselt in aktueller Handhabung alle zwei Jahre zwischen den Trägergruppen „Wirtschaft“ und „Wissenschaft“.

Die Geschäftsstelle des Innovationsnetzwerks ist als Stabstelle an die Geschäftsführung von Niedersachsen.next angedockt. Sie ist die Schnittstelle zwischen den Trägergruppen und der Politik und begleitet die strategischen Themen der niedersächsischen Innovationsförderung.

Einmal jährlich findet eine Mitgliederversammlung statt, traditionell im Rahmen der HANNOVER MESSE.

Wer kann Mitglied werden?

Die institutionelle Mitgliedschaft im Niedersachsen.next Innovationsnetzwerk ist durch die Satzung geregelt. Dort heißt es

Mitglieder des Niedersachsen.next Innovationsnetzwerks können alle Organisationen und Einrichtungen in Niedersachsen werden, die in öffentlicher Trägerschaft oder zumindest teilweise öffentlich gefördert oder als Körperschaften des öffentlichen Rechts Aufgaben der Technologievermittlung und technologieorientierten Innovationsförderung und -beratung wahrnehmen. Mitglieder können darüber hinaus die kommunalen Wirtschaftsförderer (Landkreise, kreisfreie Städte), kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften und kommunale Verbünde werden, die die Wirtschaftsförderung als Aufgabe haben.

Sie sind Teil in der niedersächsischen Innovations- und Wirtschaftsförderlandschaft? Dann werden Sie Teil des Niedersachsen.next Innovationsnetzwerks! Beantworten Sie einfach die folgenden Fragen und erfahren Sie, ob Ihre Organisation die Anforderungen erfüllt.